Station 12
Rathaus
von der Gründung bis zur Großgemeinde
Informationspunkt:
- Unterm Werth 1: Rathaus, ehemaliges Amtshaus
Stadt-, Marktrecht und Münzprägung
1244 erhielt die auf dem „Smalen Berg“ bereits bestehende Siedlung eine Befestigung und wurde damit zur Stadt erhoben. Mit der Befestigung erhielt sie das Marktrecht, eine eigene Gerichtsbarkeit sowie ein Münzrecht. Die Münzprägung in Schmallenberg begann vermutlich bereits um 1244 unter Erzbischof Konrad von Hochstaden und endete rund 50 Jahre später unter Erzbischof Siegfried von Westerburg (gestorben 1297). Insgesamt gibt es 13 verschiedene Münztypen (bekannt als Schmallenberger Pfennig) aus der Schmallenberger Münzstätte. Mit dem Schmallenberger Pfennig konnte man in der Gegend und auch in Arnsberg, Meschede und Brilon bezahlen.
Städtische Selbstverwaltung
Die Verwaltung der Stadt lag in der frühen Neuzeit (1500-1800) in den Händen eines von den Bürgern gewählten Rates, der geleitet wurde vom Bürgermeister und seinem Stellvertreter (Proconsul). Der Rat bestand aus vier Ratsherren (Senatores) und zwei Reckleuten (Rechenleute bzw. Cammerarii, Kämmerer oder Pfennigleute genannt); dazu kamen zwei Gemeindevorsteher. Der Bürgermeister besaß richterliche und polizeiliche Gewalt, vertrat die Interessen Schmallenbergs auf dem westfälischen Landtag in Arnsberg und war Lehnsherr über die Schmallenberger Vasallen. Jedes Jahr wurde das Stadtoberhaupt am St. Kunibert-Tag (12. November) neu vom Rat und zwei Zunftmeistern gewählt. 1437 verlieh der Kölner Erzbischof der Stadt das Recht, innerhalb der Stadtgrenzen Recht zu sprechen, was eine größere gerichtliche Selbstständigkeit der Stadt bedeutete. Auch die Gerichtsverhandlungen fanden auf dem Rathaus statt.
Carl Johann Ludwig Dham
Landesherren
Seit ihrer Gründung stand die Stadt Schmallenberg bis 1803 als Teil des Herzogtums Westfalen unter der Herrschaft des Kurfürstentum Kölns und des Kölner Bischofs. 1803 kam die Stadt durch den Reichsdeputationshauptschluss (der u.a. die Auflösung der geistlichen Fürstentümer festsetzte) zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. 1811/12 hob der Landgraf von Hessen-Darmstadt die alte Stadtverfassung, die Ausübung der Gerichtsbarkeit sowie das Lehnsrecht auf. Zu diesem Zeitpunkt wurden auch die Stadtmauer und die Stadttore abgerissen. 1815 kam Schmallenberg mit dem Herzogtum Westfalen zu Preußen.
Mit der Einführung der ersten Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen im Jahre 1841 entstand das Amt Schmallenberg; die Stadt Schmallenberg wurde Sitz des Amtsbezirks. Das Revolutionsjahr 1848 verlief in Schmallenberg ruhig, da sich – so die bisherige Geschichtsschreibung – eine „tüchtige Landwehr“ gebildet hatte. Als achter Abgeordneter von Westfalen wurde der Schmallenberger Karl Dham (später Gerichtsrat in Brilon) zur Nationalversammlung nach Frankfurt gesandt.
1894 wurde Baumeister Sander aus Hagen beauftragt, das jetzige Amtshaus zu bauen. 1897 fertiggestellt und bezogen, wurde es im 1. Weltkrieg, 1922 und 1993/94 vergrößert. Heute Rathaus genannt, ist es der Arbeitsort von Bürgermeister und Stadtverwaltung. Hinter dem Rathaus befindet sich im Schmalen Haus seit 1985/86 der Sitz des Stadtarchivs.
Das älteste Haus Schmallenbergs an der Oststraße 69. Es stammt aus dem Jahre 1639 (Aufnahme von 1940).
Unterschiedliche Typen von Schmallenberger Pfennigen, 1238-1297.
Plan der Stadt Schmallenberg aus dem Jahre 1697: Die Zeichnung betont die Bedeutung der Mauer, die die Stadt schützt und umschließt.
Zeichnung der Stadtmauer: Südtor auf dem Werth (von Alexander Vollmert).
Das alte Amtshaus (Sitz des Amtsmannes bis zur Fertigstellung des neuen Amtshauses 1897).
Neues Amtshaus, errichtet 1897, heutiges Rathaus.
Das Schmale Haus um 1993 (Bauarbeiten zum Anbau des Rathauses im Vordergrund).
Carl Johann Ludwig Dham
Carl Johann Ludwig Dham wurde als Sohn des Arztes Clemens Ludwig Dham am 27.08.1809 in Schmallenberg geboren und studierte von 1830–1833 Rechtswissenschaften in Bonn, Greifswald und Heidelberg. Während seines Studiums war er Mitglied in mehreren, politisch liberal ausgerichteten Burschenschaften. Nach dem Studium arbeitete er am Hofgericht in Arnsberg. Wegen der Mitgliedschaft in der damals oppositionellen Burschenschaftsbewegung, der Teilnahme am Hambacher Fest (das 1832 stattfand und als Höhepunkt der bürgerlichen Opposition gegen die restaurative Politik der deutschen Staaten galt) und wegen demokratischer Äußerungen kam es 1833 zu einem Strafverfahren wegen Hochverrats. Dham verbüßte von 1833 bis 1840 eine Festungshaft in Magdeburg. Nach der Haftentlassung 1940 arbeitete Dham wieder an Gerichten in Marsberg, Brilon und Arnsberg. Seit 1848 war er als Kreisrichter und Rechtsanwalt in Brilon, ab 1866 bis zu seinem Tod 1871 Rechtsanwalt in Paderborn.
Während der Revolution von 1848/49 wurde Dham für den Wahlkreis Meschede in die Nationalversammlung gewählt. Er setzte sich dort für die Schaffung einer parlamentarischen Monarchie mit starker Volksvertretung ein und gehörte zu denjenigen, die sich einer kleindeutschen Lösung zuwandten und Friedrich Wilhelm IV. zum Kaiser der Deutschen wählten (der ja die Wahl bekanntlich nicht annahm und damit die Revolution zum Erliegen brachte).